Als Fotograf oder Rechteinhaber sind Sie darauf angewiesen, dass Ihre Fotos bzw. sonstigen Werke ordnungsgemäß und einnahmewirksam lizenziert werden. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie dann feststellen müssen, dass Ihre Werke ungenutzt verwendet werden.
Dementsprechend gilt: Rechtsverletzungen sollten effektiv unterbunden werden können!
Häufig ist Recht haben und Recht bekommen vor Gericht allerdings gar nicht so einfach – schließlich will die Rechtsverletzung erst einmal nachgewiesen werden. Aus unserer Erfahrung von Tausenden von dokumentierten Rechtsverletzungen wissen wir, dass Rechtsverletzer hier mitunter auf die wildesten Ideen kommen, um sich der Verantwortlichkeit zu entziehen.
Wir dokumentieren die zu Ihrem Nachteil begangene Rechtsverletzung gerichtsverwertbar – sprechen Sie uns gern an!
Daneben überwachen wir optional die ordnungsgemäße Nutzung Ihrer Werke mithilfe automatisierter Tools und kontrollieren, ob nach Abgabe einer Unterlassungserklärung Ihre Werke weitergenutzt werden.
Dokumentation von Rechtsverletzungen
Sie müssen feststellen, dass Ihre Urheberrechte verletzt werden?
Insbesondere im Fotorecht ist es leider noch Gang und Gebe, dass urheberrechtlich geschützte Bilder komplett ohne Lizenz oder außerhalb der vereinbarten Lizenzbedingungen genutzt werden.
Lassen Sie uns die Rechtsverletzungen gerichtsverwertbar dokumentieren und erhalten Sie so für ein mögliches gerichtliches Verfahren einen unabhängigen Zeugen. Nach uns vorliegenden Urteilen stellen die Kosten unserer Beauftragung einen adäquat-kausalen Schaden dar, welchen Sie vom Rechtsverletzer erstattet verlangen können.
Ihre Vorteile bei unserer Beauftragung:
Umfassende Dokumentationserfahrung
Profitieren Sie von der umfassenden Erfahrung unseres Teams bei der Dokumentation von Rechtsverletzungen im Bereich Urheberrecht / Wettbewerbsrecht / Markenrecht!
Zeitersparnis für Anwaltskanzlei & Rechteinhaber
Kein (unkompensierter) Zeitaufwand mehr für die gerichtsverwertbare Dokumentation einer Rechtsverletzung
Verwahrung der Dokumentation
Keine Gefahr des Unterganges von Beweismitteln oder nachträglichen Manipulationsvorwürfen
Zusätzliches Beweismittel
Gewinnung eines neutralen, unabhängigen und sachverständigen Zeugen für Ihre Rechtsverletzung
Kosten unserer Inanspruchnahme
Die Kosten unserer Inanspruchnahme können regelmäßig als erstattungsfähiger Schaden vom Rechtsverletzer erstattet verlangt werden.
Dies gilt sowohl im Falle einer reinen Dokumentation der Rechtsverletzung als auch in Konstellationen, in denen zum Nachweis der Rechtsverletzung ein Testkauf notwendig wird.
Besuchen Sie gern unser Urteils-Archiv und überzeugen Sie sich selbst, wie die Gerichte zur Erstattungsfähigkeit der Dokumentationskosten stehen.
FAQ zur Dokumentation von Rechtsverletzungen im Bereich Fotorecht
Leistungsumfang:
Vergütungsfragen:
Umfassende Dokumentationserfahrung
Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung bei der Dokumentation von Rechtsverletzungen im Bereich Urheberrecht / Wettbewerbsrecht / Markenrecht!
Zeitersparnis für Anwaltskanzlei & Rechteinhaber
Kein (unkompensierter) Zeitaufwand mehr für die gerichtsverwertbare Dokumentation einer Rechtsverletzung
Verwahrung der Dokumentation
Keine Gefahr des Unterganges von Beweismitteln oder nachträglichen Manipulationsvorwürfen
Zusätzliches Beweismittel
Gewinnung eines neutralen, unabhängigen und sachverständigen Zeugen für Ihre Rechtsverletzung
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Ihr Ansprechpartner für den Themenbereich Urheberrecht / Fotorecht
Dr. Heiner Heldt
Geschäftsführer Evidentia
Hier erreichen Sie uns:
IP Assistent UG (haftungsbeschränkt)
Ludwig-Erhard-Str. 18
D-20459 Hamburg
E-Mail: info@evidentia.de
Telefon: 040/35716255