Ganz gleich, ob Model, Arbeitnehmer, Jugendliche oder Ex-Freundin – Sie alle haben ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte!
Ihre Persönlichkeitsrechte werden verletzt?
Die Verletzungsformen sind vielfältig – sei es durch die Verbreitung unautorisierter Bildaufnahmen, Verfremdung von Bildaufnahmen oder Medienberichterstattung über Sie.
Wir dokumentieren die zu Ihrem Nachteil begangene Rechtsverletzung gerichtsverwertbar – Diskretion selbstverständlich!
Gerade bei Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte besteht oft eine Scham, sich gegen die Verletzung zu wehren. Der erste Schritt ist hierzu die Dokumentation der Rechtsverletzung, damit Sie im Nachgang Unterlassungs- und ggf. Schmerzensgeldansprüche geltend machen können. Sprechen Sie uns gern vertrauensvoll an, Sie erhalten einen festen Ansprechpartner eines Geschlechts Ihrer Wahl, der auftretende Verletzungen diskret und professionell dokumentiert.
Dokumentation von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Sie müssen feststellen, dass Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden?
So vielfältig wie die möglichen Verletzungsformen sind, so vielfältig sind ebenfalls die Möglichkeiten unserer diskreten und professionellen gerichtsverwertbaren Dokumentation der Rechtsverletzung.
Lassen Sie uns die Rechtsverletzungen gerichtsverwertbar dokumentieren und erhalten Sie so für ein mögliches gerichtliches Verfahren einen unabhängigen Zeugen. Nach uns vorliegenden Urteilen stellen die Kosten unserer Beauftragung einen adäquat-kausalen Schaden dar, welchen Sie vom Rechtsverletzer erstattet verlangen können.
Ihre Vorteile bei unserer Beauftragung:
Diskretion & Einfühlungsvermögen
Bei der Dokumentation von Rechtsverletzungen erhalten wir mitunter intime Einblicke. Wir gehen bei der Dokumentation diskret vor und Sie erhalten einen festen Sachbearbeiter für die Dokumentation mit Geschlecht Ihrer Wahl.
Zeitersparnis für Anwaltskanzlei & Betroffenen
Kein (unkompensierter) Zeitaufwand mehr für die gerichtsverwertbare Dokumentation einer Rechtsverletzung
Verwahrung der Dokumentation
Keine Gefahr des Unterganges von Beweismitteln oder nachträglichen Manipulationsvorwürfen
Zusätzliches Beweismittel
Gewinnung eines neutralen, unabhängigen und sachverständigen Zeugen für Ihre Rechtsverletzung
Kosten unserer Inanspruchnahme
Die Kosten unserer Inanspruchnahme können regelmäßig als erstattungsfähiger Schaden vom Rechtsverletzer erstattet verlangt werden.
Dies gilt sowohl im Falle einer reinen Dokumentation der Rechtsverletzung als auch in Konstellationen, in denen zum Nachweis der Rechtsverletzung ein Testkauf notwendig wird.
Besuchen Sie gern unser Urteils-Archiv und überzeugen Sie sich selbst, wie die Gerichte zur Erstattungsfähigkeit der Dokumentationskosten stehen.
FAQ zur Dokumentation von Rechtsverletzungen im Bereich Persönlichkeitsrecht
Leistungsumfang:
Vergütungsfragen:
Umfassende Dokumentationserfahrung
Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung bei der Dokumentation von Rechtsverletzungen im Bereich Urheberrecht / Wettbewerbsrecht / Markenrecht!
Zeitersparnis für Anwaltskanzlei & Rechteinhaber
Kein (unkompensierter) Zeitaufwand mehr für die gerichtsverwertbare Dokumentation einer Rechtsverletzung
Verwahrung der Dokumentation
Keine Gefahr des Unterganges von Beweismitteln oder nachträglichen Manipulationsvorwürfen
Zusätzliches Beweismittel
Gewinnung eines neutralen, unabhängigen und sachverständigen Zeugen für Ihre Rechtsverletzung
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Ihr Ansprechpartner für den Themenbereich Persönlichkeitsrecht
Dr. Heiner Heldt
Geschäftsführer Evidentia
Hier erreichen Sie uns:
IP Assistent UG (haftungsbeschränkt)
Ludwig-Erhard-Str. 18
D-20459 Hamburg
E-Mail: info@evidentia.de
Telefon: 040/35716255