Nicht immer geht es um die Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen.
Sie sind mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert, etwa im Patent- oder Designrecht?
Dann kann es sinnvoll sein, frei im Internet zugängliche Informationen, die Ihre Rechtsposition stärken, gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. So kann beispielsweise nachgewiesen werden, dass eine konkrete Produktgestaltung vor der Eintragung eines Designs durch die Gegenseite schon vorbekannt war.
Dies übernehmen wir für Sie:
- Recherche nach ähnlichen Produkten / Designs wie das Design des Anspruchstellers (technische Recherche, keine Tätigkeit i.S.d. RDG)
- Dokumentation der von Ihren Rechtsvertretern bestimmten Fundstellen für Ihre eigene Anspruchsabwehr.
Markennutzung
Gem. § 49 MarkenG kann eine Marke für verfallen erklärt werden, wenn sie nicht entsprechend genutzt wird. Im Zweifel müssen Sie als Markeninhaber die hinreichende Nutzung in einem Markenverfallsverfahren nachweisen. Wir dokumentieren die rechtserhaltende Nutzung Ihrer Marke.
Patentrecht
Wir dokumentieren Fundstellen, die die Patentfähigkeit des Angriffspatent erschüttern können.
Dokumentationen zur Abwehr von Ansprüchen
Sie möchten sich bestmöglich gegen geltend gemachte Ansprüche verteidigen?
Dann können unsere Dokumentationen Ihnen bei dem Vorhaben helfen – bitte sprechen Sie uns einfach unverbindlich an, um zu den Möglichkeiten und der Kostenstruktur zu erfahren.
Anders als im Enforcement-Bereich sind die Kosten unserer Tätigkeit zwar i.d.R. nicht erstattungsfähig, können aber dennoch zur erfolgreichen Anspruchsabwehr beitragen und somit wirtschaftlich lohnenswert sein.
Ihre Vorteile bei unserer Beauftragung:
Umfassende Dokumentationserfahrung
Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung bei der Dokumentation von Rechtsverletzungen im Enforcement-Bereich – wir sind häufig auf der Anspruchstellerseite und wissen daher, welche Unterlagen es für die Anspruchsabwehr benötigt.
Zeitersparnis
Durch unsere Dokumentationen zur Anspruchsabwehr sparen Ihre rechtlichen Vertreter Zeit, was sich letztlich bei einer Abrechnung auf Stundenbasis bemerkbar macht – unsere Konditionen liegen signifikant unterhalb der Stundensätze von im IP-Bereich tätigen Rechtsanwälten.
Verwahrung der Dokumentation
Keine Gefahr des Unterganges von Beweismitteln oder nachträglichen Manipulationsvorwürfen – auch die Gefahr eines nachträglichen Wegfalls von für Sie günstigen Informationen kann so begegnet werden.
Zusätzliches Beweismittel
Gewinnung eines neutralen, unabhängigen und sachverständigen Zeugen, den Sie für die Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche verwenden können.
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Ihr Ansprechpartner für den Themenbereich Defense
Dr. Heiner Heldt
Geschäftsführer Evidentia
Hier erreichen Sie uns:
IP Assistent UG (haftungsbeschränkt)
Ludwig-Erhard-Str. 18
D-20459 Hamburg
E-Mail: info@evidentia.de
Telefon: 040/35716255